Referent: Herr Dr. Christoph Ulrich, Präsident des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
Der Vortrag gibt nicht nur einen Überblick über den Kern des Kündigungsgrundes, sondern befasst sich auch im Einzelnen mit den Voraussetzungen der Verdachtskündigung, die anhand der höchstrichterlichen Rechtsprechung dargestellt werden, wie z. B.: vorherige Anhörung des Arbeitnehmers, Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist, etc.
Aus aktuellem Anlass wird auf die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur Kündigungserklärung eingegangen und Probleme bei der Zustellung von Kündigungen mittels “Brief“ und „Einwurfeinschreiben“ herausgearbeitet.
Schließlich wird die Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess thematisiert und dabei vor allem aufgezeigt, wie Arbeitgeber mit vom Arbeitnehmer angeführten Rechtfertigungsgründen umzugehen haben. In diesem Kontext werden den Teilnehmern auch die Grundzüge von Beweisverwertungsverboten vermittelt.
Anmeldung bitte bis zum 26.03.2025