Im Anschluss an unser Seminar im Oktober 2024 veranstalten wir darauf aufbauend eine weitere Grundlagenschulung. Das Thema der eintägigen Veranstaltung ist:
Rund um das Arbeitszeitrecht
Für die tägliche Betriebsratsarbeit sind Kenntnisse im Arbeitszeitrecht unerlässlich, da sich der Betriebsrat in einer Vielzahl von Fallgestaltungen mit den Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu befassen hat. Das ArbZG legt Grundsätze und Ausnahmen fest, z. B. im Hinblick auf die maximale Länge der täglichen Arbeitszeit, der einzuhaltenden Pausen und Ruhezeiten sowie die Zulässigkeit von Nacht- und Sonntagsarbeit. Diese Vorgaben müssen u. a. bei der Schichtplangestaltung berücksichtigt werden. Zudem werden auch andere Aspekte, wie Umkleidezeiten, Dienstreisen, Bereitschaftsdienst usw. im Rahmen des Seminars thematisiert und anhand von Beispielen erläutert. Schließlich werden auch die Besonderheiten des Tarifvertrags “Arbeitszeitabkommen” behandelt. Die einzelnen Themen sind.
- Regelungen von Pausen und Ruhezeiten
- Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen
- Änderungen zur Nacht- und Schichtarbeit
- Bereitschaftsdienste
- (Dienst-)Reisezeit
- Umkleide- und Waschzeiten; Wegezeiten
- Flexible Arbeitszeit
- Gestaltungsmöglichkeiten bei Tarifbindung; Bedeutung des tariflichen Arbeitszeitabkommens
- Inhalt und Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats
- Arbeitszeiterfassung und -kontrolle
- Dienstpläne/Schichtpläne/Sonderschichten
- Mehrarbeit und Überstunden
- Erreichbarkeit in der Freizeit, Betriebsferien und Urlaubssperre
- Auswirkungen der jüngeren Rechtsprechung des EuGH und des BAG
Referent: Herr Christian Vollrath, Direktor des Arbeitsgerichts Bochum
Herr Vollrath verfügt nicht nur über langjährige Erfahrungen und fundiertes Fachwissen im Hinblick auf die Schulung von Betriebsratsmitgliedern, sondern auch über die fachliche und didaktische Kompetenz, um den Teilnehmern die arbeitsrechtlichen Seminarinhalte anschaulich zu vermitteln. Zudem fungiert Herr Vollrath als Vorsitzender in mitbestimmungsrechtlichen Einigungsstellenverfahren und kann daher den Teilnehmern aufzeigen, wie etwaige Konfliktsituationen konstruktiv und rechtlich korrekt gelöst werden.
Die Kosten für die Veranstaltung inkl. Verpflegung werden von uns getragen.
Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 50 begrenzt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ggf. die Anmeldung auf zwei Teilnehmer pro Unternehmen beschränken müssen.
Anmeldung bitte bis zum 14.03.2025