Die JAV vertritt gemeinsam mit dem Betriebsrat die Interessen der Auszubildenden sowie der Beschäftigten unter 18 Jahren. Eine ordnungsmäße Erfüllung der vielfältigen Aufgaben der JAV setzt entsprechende Kenntnisse über die Rechte und Pflichten der JAV voraus. Da die Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber nicht durch die JAV, sondern über den Betriebsrat wahrgenommen werden, ist eine Zusammenarbeit der beiden Gremien von besonderer Bedeutung. Im Rahmen der täglichen Arbeit gilt es zudem bestimmte Formalien zu beachten, denn die JAV bespricht auf ihren Sitzungen u. a. ausbildungsspezifische Themen und fasst auch Beschlüsse, die nur wirksam sind, wenn die gesetzlichen „Spielregeln“ beachtet werden. Das Grundlagenseminar vermittelt den Teilnehmern einen umfassenden Einblick in die Aufgaben, Beteiligungsrechte und Arbeitsweise der JAV.
Folgende Themen werden behandelt:
- Rechtsstellung der JAV-Mitglieder
a) Beginn, Dauer und Ende der Amtszeit
b) Ehrenamt und Arbeitsversäumnis
c) Kosten und Sachaufwand der Jugend- und Auszubildendenvertretung
d)Verbot der Störung und Behinderung der Amtsausübung
e) Verbot der Benachteiligung und Begünstigung wegen Amtstätigkeit
f) Amtsenthebungsverfahren - Besonderer Kündigungsschutz der JAV-Mitglieder
a) Besonderer Kündigungsschutz während der Amtszeit
b) Besonderer Kündigungsschutz nach Ablauf der Amtszeit - Übernahmeanspruch der JAV-Mitglieder
a) Sinn und Zweck des Übernahmeanspruchs
b) Inhalt des Übernahmeanspruchs
c) Geltendmachung des Übernahmeanspruchs
aa) geschützter Personenkreis
bb) Frist für die Geltendmachung
cc) Form für die Geltendmachung
dd) Mitteilungspflicht des Arbeitsgebers
d)Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung
e) Verfahren vor dem Arbeitsgericht nach § 78a IV BetrVG - Aufgaben der JAV
aa) allgemeine Aufgaben der JAV
bb) Aufgabenerfüllung über den Betriebsrat
cc) Einzelfälle - JAV und Betriebsrat
aa) Teilnahme an Betriebsratssitzungen
bb) Teilnahme an Abstimmungen beim Betriebsrat
cc) Rechte und Pflichten bei der Zusammenarbeit - JAV-Sitzung und Beschlussfassung
a) Einladung zur Sitzung
b) Mitteilung der Tagesordnung
c) Teilnahmepflicht
d) Verhinderung von JAV-Mitgliedern
aa) Sinn und Zweck von § 25 BetrVG
bb) tatsächliche Verhinderung
cc) rechtliche Verhinderung
dd) Reihenfolge des Nachrückens
e) Beschlüsse der Jugend- und Auszubildendenvertretung
aa) Beschlussfähigkeit
bb) Beschlussfassung
cc) Unwirksamkeit von Beschlüssen
Referent: Herr Holger Perschke, Richter beim Arbeitsgericht Siegen
Die Teilnehmer sollten eine aktuelle Ausgabe der DTV-Arbeitsgesetze mitbringen.
Anmeldungen bitte bis zum 14.03.2025