Ende des vergangenen Jahres konnten wir bei unserer Vortragsveranstaltung für Führungskräfte und Mitarbeitende im Personalwesen zwei „hochkarätige“ Referenten zum Thema „Neue Entwicklungen bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“ begrüßen: Herrn Dr. Rüdiger Linck, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, sowie Frau Heike Dahm von der AOK NORDWEST.
Herr Dr. Linck ist Vorsitzender des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts. Der Fünfte Senat ist im Wesentlichen zuständig für Fragen des Arbeitsentgelts und des Annahmeverzugs sowie der Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Frau Heike Dahm ist Fachbereichsleiterin Krankengeld bei der AOK NORDWEST.
Die aktuelle und praxisnahe Thematik, dargestellt aus der Sicht der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Krankenkassen, in Kombination mit den besonderen Referenten fand bei den verantwortlichen Ansprechpartnern unserer Mitgliedsfirmen großes Interesse, so dass wir ca. 70 Zuhörerinnen und Zuhörer zu der ganztägigen Veranstaltung in unserer Hauptgeschäftsstelle in Münster begrüßen konnten.
Die bearbeiteten Themen, wie allgemeine Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Grundsätze der Beweislast in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Medizinischer Dienst der Krankenkassen bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, wurden von den Referenten praxisnah vorgestellt und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligten sich rege mit Fragen und Diskussionsbeiträgen. Dabei bewährte es sich, dass die Ansprechpartner unserer Mitgliedsfirmen uns bereits im Vorfeld zur Veranstaltung Fragen und Diskussionsbeiträge zum Thema vorab zukommen lassen konnten und zukommen ließen, so dass die beiden Referenten diese schon in ihren Referaten berücksichtigen konnten.