Das Interesse an der Altersteilzeit bleibt ungebrochen. Hierfür gibt es eine Vielzahl an Gründen: von Arbeitgeberseite ist hier beispielhaft an einen sozialverträglichen Personalabbau oder andere Veränderungsprozesse zu denken, vonseiten der Arbeitnehmer an einen vorzeitigen Übergang in die Rente. Die Umsetzung der Altersteilzeit ist jedoch mit zahlreichen Fallstricken verbunden: das reicht von der korrekten Berechnung des Aufstockungsbetrages bis hin zum Umgang mit Störfällen.
Die Teilnehmer erhielten einen umfangreichen Einblick in das Thema „Altersteilzeit“. Dazu gehörten nicht nur die arbeitsrechtlichen Grundlagen aus dem Altersteilzeitgesetz, sondern auch der Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Außerdem wurden die Besonderheiten im Sozialversicherungs- und Steuerrecht im Zusammenhang mit der Altersteilzeit unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage behandelt.
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