ARBEITSRECHT Auf den Punkt. „Berechnung der Jahressonderzahlung in der Nordwestdeutschen Textilindustrie“


Besteht ein Anspruch auf Jahressonderzahlung, wenn ein Mitarbeiter während des Jahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet? Wie muss ich Fehlzeiten bei der Berechnung berücksichtigen? Was ist bei Kurzarbeit oder Elternzeit? 

Solche und ähnliche Fragen tauchen regelmäßig im Herbst eines jeden Jahres auf, wenn Berechnung und Auszahlung der tariflichen Jahressonderzahlung anstehen. Wie schon einmal vor zwei Jahren, möchten wir uns in diesem Seminarabschnitt – rechtzeitig vor dem diesjährigen Auszahlungstermin – daher noch einmal grundsätzlich den Voraussetzungen des Anspruchs auf tarifliche Jahressonderzahlung in der Textilindustrie und dem Verfahren der Berechnung widmen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Tarifbereich Westfalen/(ehem. Reg.Bez.) Osnabrück. 

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