Arbeitsrechtliches Seminar für Betriebsratsmitglieder nach § 37 Absatz 6 BetrVG


Im Anschluss an unser Seminar im März 2024 veranstalten wir darauf aufbauend eine weitere Grundlagenschulung. In der eintägigen Veranstaltung werden folgende Themen behandelt: 

1.    Aktuelles Urlaubsrecht
2.    Weisungsrecht des Arbeitgebers
3.    Aktuelle Rechtsprechung

Diese Grundlagenschulung wendet sich an neu gewählte Betriebsratsmitglieder sowie an Betriebsratsmitglieder, die ihre Grundkenntnisse vertiefen oder auffrischen möchten.

Für die tägliche Arbeit der Betriebsräte ist es wichtig, sich auch im individuellen Arbeitsrecht auszukennen.  Für Betriebsräte ist dies bedeutsam, um Arbeitnehmerrechte zu schützen, bei Personalmaßnahmen mitzuwirken und Konflikte zu lösen – dies ist entscheidend für eine erfolgreiche Mitbestimmung und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe. In dem Seminar werden den Teilnehmern praxisnah und anhand verschiedener Beispiele ausgewählte Themen aus dem Individualarbeitsrecht vermittelt.

1.    Aktuelles Urlaubsrecht

In den letzten Jahren hat sich das Urlaubsrecht durch zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erheblich weiterentwickelt. Diese Änderungen haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Praxis im Betrieb. In diesem Seminar werden die neuesten rechtlichen Grundlagen vermittelt und praktische Tipps gegeben, wie diese umzusetzen sind.

2.    Weisungsrecht (Direktionsrecht)

Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers ist das Recht, den Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers im Rahmen des Arbeitsvertrags zu bestimmen. Das Direktionsrecht, das dem Arbeitgeber damit gewisse Freiheiten bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen gewährt, ist ein zentrales Thema im betrieblichen Alltag. Doch gerade hier ist es für Betriebsräte wichtig, die Handlungsspielräume und Grenzen dieses Rechts genau zu kennen. In unserem Seminar erfahren die Teilnehmer, wie das Direktionsrecht in der Praxis angewendet wird und welche Möglichkeiten Betriebsräte haben, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen. Dabei werden aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und beleuchtet.

3.    Aktuelle Rechtsprechung

Die Rechtsprechung im Arbeitsrecht ist von zentraler Bedeutung, da sie klare Standards setzt und Rechtsunsicherheiten beseitigt. Ihre Aufgabe besteht darin, bestehende Gesetze zu interpretieren, zu präzisieren und auf aktuelle Arbeitsrelevanz anzuwenden. Die Kenntnis der aktuellen Urteile des Bundesarbeitsgerichts sowie auch der Landesarbeitsgerichte ist für eine rechtssichere Arbeit des Betriebsrates daher unerlässlich. Durch Änderung einer Rechtsprechung kann das, was bisher als richtig galt, auf einmal nicht mehr gelten. In diesem Seminar lernen die Teilnehmer die wichtigsten Urteile kennen, die für ihre tägliche Arbeit von Bedeutung sind.  

Referent: Herr Christian Vollrath, Direktor des Arbeitsgerichts Bochum

Herr Vollrath verfügt nicht nur über langjährige Erfahrungen und fundiertes Fachwissen im Hinblick auf die Schulung von Betriebsratsmitgliedern, sondern auch über die fachliche und didaktische Kompetenz, um den Teilnehmern die arbeitsrechtlichen Seminarinhalte anschaulich zu vermitteln. Zudem fungiert Herr Vollrath als Vorsitzender in mitbestimmungsrechtlichen Einigungsstellenverfahren und kann daher den Teilnehmern aufzeigen, wie etwaige Konfliktsituationen konstruktiv und rechtlich korrekt gelöst werden.

Die Kosten für die Veranstaltung inkl. Verpflegung werden von uns getragen.

Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 50 begrenzt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ggf. die Anmeldung auf zwei Teilnehmer pro Unternehmen beschränken müssen.

Anmeldung bitte bis zum 18.10.2024